Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und der niederländische Justiz- und Sicherheitsminister David van Weel führten in Berlin produktive Gespräche.
Quelle: IMC / Henning Schacht
Am 29. Juni 2026 traf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mit dem niederländischen Justiz- und Sicherheitsminister David van Weel zusammen.
In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigten die Minister ihr Engagement für die Stärkung einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern. Auf der Grundlage des am 2. März 2005 unterzeichneten Vertrags von Enschede einigten sie sich darauf, zügig einen Zusatzvertrag über die Zusammenarbeit zwischen polizeilichen Spezialeinheiten abzuschließen.
Darüber hinaus muss der bestehende Vertrag aktualisiert werden, um den rechtlichen, technischen und praktischen Anforderungen der modernen polizeilichen Zusammenarbeit gerecht zu werden. Ziel ist es, die Kriminalitätsbekämpfung zu verbessern und die öffentliche Sicherheit in Deutschland und den Niederlanden zu verbessern.
GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR BILATERALEN POLIZEIZUSAMMENARBEIT
Der Bundesinnenminister der Bundesrepublik Deutschland und der Minister für Justiz und Sicherheit der Niederlande haben heute über die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit gesprochen und die lange Tradition einer starken grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit ihrer Länder bekräftigt und Folgendes erklärt:
Aufbauend auf unserer gemeinsamen Absichtserklärung vom 12. Dezember 2024 unternehmen wir konkrete nächste Schritte zur Modernisierung und Stärkung des rechtlichen Rahmens, der diese Zusammenarbeit ermöglicht.
Entschlossen, die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit in Bezug auf alle Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität weiter zu intensivieren, haben wir gemeinsame Treffen für einen spezifischen Vertrag zur Regelung der bilateralen Zusammenarbeit und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Spezialeinheiten der Polizei unserer Länder initiiert. Wir begrüßen die Fortschritte, die bei diesen laufenden Beratungen erzielt wurden, die auf eine rasche Schaffung des neuen Vertrags abzielen.
Darüber hinaus wurde eine umfassende gemeinsame Bedarfsermittlung für eine mögliche Überprüfung und Änderung des Vertrags vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in Strafrechtsangelegenheiten („Enschede-Vertrag“) durchgeführt. Angesichts der Tatsache, dass der aktuelle Vertrag von Enschede aus dem Jahr 2005 stammt und angesichts der bedeutenden Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung seitdem, sind wir uns darüber im Klaren, dass der Vertrag von Enschede erheblich von einer Modernisierung profitieren würde.
Wir bekräftigen daher – zusätzlich zur Schaffung eines Vertrags zur Regelung der bilateralen Zusammenarbeit und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Spezialeinheiten der Polizei – unsere gemeinsame Verpflichtung, den Vertrag von Enschede zu überprüfen und unsere Fähigkeit zur Koordinierung und wirksamen Reaktion auf neu auftretende Bedrohungen zu verbessern und unsere Widerstandsfähigkeit zu stärken. Ziel der Überprüfung ist es, eine stärkere Harmonisierung zwischen den Vertragssystemen zu erreichen, die insbesondere in der Grenzregion relevant ist, und gleichzeitig auf operative Anforderungen einzugehen. Insbesondere sind wir bestrebt, das System des Informationsaustauschs zu stärken, die Bestimmungen über gegenseitige Hilfe, Exekutivbefugnisse, Waffen und Ausrüstung zu aktualisieren und Möglichkeiten für eine weitere Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit zu ermitteln. Der überarbeitete Vertrag sollte einen starken und flexiblen Rahmen bieten, der eine intensivere Zusammenarbeit über bestehende europäische und internationale Abkommen hinaus ermöglicht.

Quelle: BMI / Henning Schacht Der Bundesinnenminister der Bundesrepublik Deutschland, Alexander Dobrindt, und der Minister für Justiz und Sicherheit der Niederlande, David van Weel.